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Dauer des Spiels

Spielzeithälften

Das Spiel besteht, wenn nicht anders zwischen den teilnehmenden Mannschaften und dem Schiedsrichter vereinbart worden ist, aus zwei Spielzeithälften von je 45 Minuten Dauer. Jede Vereinbarung, die Länge der Spielzeithälften zu ändern (z.B. die Absprache, wegen unzureichender Beleuchtung die Halbzeiten auf 40 Minuten abzukürzen), muss vor dem Spiel getroffen werden und mit den Wettbewerbsbestimmungen in Einklang stehen.

Halbzeitpause

Den Spielern steht eine Halbzeitpause zu.

Diese darf fünfzehn Minuten nicht überschreiten.

In den Wettbewerbsbestimmungen muss die Dauer der Halbzeitpause festgelegt sein.

Die Dauer der Halbzeitpause kann nur mit Zustimmung des Schiedsrichters geändert werden.

Nachspielzeit für verloren gegangene Zeit

Jede verloren gegangene Zeit durch

  • Auswechslungen,
  • Verletzungen von Spielern,
  • Transport verletzter Spieler vom Spielfeld,
  • Zeitvergeudung oder
  • jeden anderen Grund

muss in der entsprechenden Spielzeithälfte nachgespielt werden.

Die nachzuspielende Zeit liegt im Ermessen des Schiedsrichters.

Strafstoß

Wenn ein Strafstoß ausgeführt oder wiederholt werden muss, wird die Dauer der entsprechenden Spielzeithäfte hierfür verlängert, bis er vollzogen ist.

Verlängerung

Die Bestimmungen eines Wettbewerbes dürfen festlegen, dass dem Spiel zwei weitere, gleichlange Halbzeiten angefügt werden. Die Bestimmungen von Regel 8 sind hierbei zu beachten.

Abgebrochenes Spiel

Ein abgebrochenes Spiel wird wiederholt, sofern die Wettbewerbsbestimmungen nichts anderes festlegen.

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